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Lizenzkosten für Musikstücke

Der Ansagenshop berechnet automatisch für jedes verwendete Musikstück Lizenzkosten. Die Lizenzkosten gemafreier Musik braucht der Käufer nur ein einziges Mal zu bezahlen. Er erhält vom Ansagenshop eine Lizenzurkunde und das Recht, die Musik innerhalb der gelieferten Tonaufnahme am Telefon wiederzugeben. Wiederverkäufer, z. B. ITK-Fachhändler, können die Anschrift des Endkunden eingeben, damit die Lizenz automatisch auf ihn ausgestellt wird.

Anders als bei gemapflichtiger Musik entstehen keine Folgekosten, d. h. der Verwender braucht nicht für jedes Quartal oder jedes Jahr erneut zu bezahlen. Die Lizenz gibt ihm vielmehr das Recht, die Tonaufnahme unbegrenzt lange am Telefon zu verwenden. Die Bestimmungen der Lizenz sind hier nachzulesen.

Wer mehrere Ansagen innerhalb einer Bestellung mit derselben unterlegten Musik bestellt, braucht die Lizenzkosten nur 1 Mal zu bezahlen. Wenn derselbe Käufer später erneut Ansagen mit derselben Musik bestellen möchte, berechnet der Ansagenshop allerdings erneut die Lizenzkosten, weil er keine Beziehung zur vorigen Bestellung herstellt. In dem Fall sollte der Käufer uns vorher anschreiben, damit wir einen Rabattcode in Höhe der Lizenzkosten ausstellen. Den Rabattcode kann er am Ende des Bestellvorgangs eingeben. Die Einzelheiten sind hier erklärt. Wahlweise kann der Käufer stattdessen ein individuelles Angebot anfordern.

Wenn das Musikstück länger als 60 Sekunden ist, sind die Lizenzkosten zur Unterlegung einer Ansage niedriger als die Warteschleifen-Lizenzkosten. Der Grund: In einer Warteschleife wird das Lied in voller Länge gespielt, in der Anrufbeantworter-Ansage dagegen nach Ende der Ansage ausgeblendet, spätestens bei Erreichen der Gesamtspieldauer von 60 Sekunden.

Wiederverkäufer, z. B. ITK-Fachhändler, können im Bestellvorgang die Anschrift des Endkunden eingeben. Der Ansagenshop stellt die Lizenzurkunde dann automatisch auf den Namen und die Anschrift des Endkunden aus.

Gültig wird die Lizenz mit dem Bezahlen der Rechnung. Der Käufer braucht die Verwendung der Musik nicht der GEMA zu melden und keine GEMA-Gebühren zu bezahlen.