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Lizenzkosten für gemafreie Musikstücke aus dem Ansagenshop in der Warteschleife

Die Musik-Lizenzkosten für gemafreie Musik in der Warteschleife zeigt der Ansagenshop zu jedem Musikstück an. Im Unterschied zur Lizenz für die Unterlegung von Telefonansagen erlaubt die Warteschleifen-Lizenz das Abspielen des Musikstücks in voller Länge. Die Lizenz zur Unterlegung von Telefonansagen ist dagegen auf 60 Sekunden Spieldauer beschränkt. Falls das Musikstück im Original nicht länger als 60 Sekunden ist, sind die Lizenzkosten für Ansagen und Warteschleifen gleich hoch.

Die Lizenzkosten sind ein einziges Mal nach Erhalt der online erstellten Rechnung zu bezahlen. Damit sind alle Kosten abgegolten. Es gibt keine zeitliche Obergrenze. Der Käufer erwirbt mit dem Bezahlen das Recht, die Musik am Telefon "öffentlich", wie der juristische Begriff lautet, wiederzugeben. Das Recht gilt auf unbestimmte Dauer.

Wiederverkäufer, z. B. ITK-Fachhändler, können im Bestellvorgang die Anschrift des Endkunden eingeben. Der Ansagenshop stellt die Lizenzurkunde dann automatisch auf den Namen und die Anschrift des Endkunden aus. Der Wortlaut der Lizenzbestimungen kann hier abgelesen werden.

Gültig wird die Lizenz mit dem Bezahlen der Rechnung. Der Käufer braucht die Verwendung der Musik nicht der GEMA zu melden und keine GEMA-Gebühren zu bezahlen.